GoBD
Die GoBD sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das regelt, wie Bücher und Belege in elektronischer Form ordentlich geführt und aufbewahrt werden.
Auch: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung digital, GoBD-konform, ordnungsmäßige Buchführung, Verfahrensdokumentation
GoBD, einfach erklärt
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Es ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. November 2019, das zuletzt durch ein Schreiben vom 14. Juli 2025 geändert wurde. Anlass der letzten Änderung war die verpflichtende E-Rechnung seit dem 1. Januar 2025.
Inhaltlich beschreiben die GoBD, wie Buchführung und Aufbewahrung am Computer ordentlich laufen. Sie nennen Grundsätze wie Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung, Ordnung und Unveränderbarkeit. Für die Praxis heißt das: Eine Buchung muss sich bis zum Beleg zurückverfolgen lassen, nichts darf unbemerkt verändert werden, und Änderungen müssen erkennbar bleiben.
Die GoBD richten sich an die Finanzverwaltung und an Steuerpflichtige. Sie sind eine Verwaltungsanweisung, kein Gesetz, und wirken doch stark in jede Prüfung hinein. Wer mit einem eigenen oder zugekauften System bucht, sollte wissen, was das System protokolliert, wo die Belege liegen und wie Daten für eine Prüfung ausgegeben werden. Das gilt für eine Tabellenkalkulation genauso wie für ein Buchhaltungsprogramm: Entscheidend ist, ob sich der Weg von der Buchung zum Beleg und jede spätere Änderung nachvollziehen lässt.
Wichtig ist die Abgrenzung: Ob ein Programm als „GoBD-konform“ beworben wird, ersetzt nicht die Prüfung, ob Ihre Abläufe die Grundsätze erfüllen. Das beurteilt am Ende Ihre Steuerberatung. Dieser Eintrag gibt eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Worauf Sie achten sollten.
Nachvollziehbar bis zum Beleg
Von jeder Buchung muss der Weg zum Beleg führen und umgekehrt.
Änderungen protokollieren
Wer etwas ändert, darf das nicht spurlos tun. Das System sollte Änderungen festhalten.
Daten ausgeben können
Für eine Prüfung müssen Buchungen und Belege in lesbarer Form ausgegeben werden können.
Beratung einbinden
Fragen Sie Ihre Steuerberatung, bevor Sie ein System einführen oder wechseln.
Fragen.
Ist die GoBD ein Gesetz?
Nein, sie ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzverwaltung. Sie wird in der Praxis wie ein Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit angewandt.
Woran erkenne ich ein GoBD-taugliches System?
Daran, dass Sie nachvollziehen können, was es protokolliert, wo die Belege liegen und wie Sie Daten ausgeben. Das Werbewort „GoBD-konform“ allein genügt nicht, fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Verwandte Begriffe.
Belegerfassung
Belegerfassung heißt, Rechnungen, Quittungen und andere Unterlagen, die eine Buchung begründen, mit ihren Angaben festzuhalten und abzulegen.
E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, die sich automatisch weiterverarbeiten lässt. Ein einfaches PDF zählt nicht.
Bankabgleich
Beim Bankabgleich werden Zahlungen aus dem Kontoauszug den Rechnungen und Belegen zugeordnet, damit klar ist, was bezahlt und was offen ist.
Quellcode und Nutzungsrechte
Quellcode und Nutzungsrechte regeln, wem eine Website gehört und was Sie damit tun dürfen: nutzen, ändern, umziehen und weiterentwickeln lassen.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: GoBD, 2. Änderung, BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025, abgerufen am 15.10.2026
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Stand März 2026, abgerufen am 15.10.2026
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Leon Werner, Straubing
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