BFSG
Das BFSG verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 bestimmte Anbieter, Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten.
Auch: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Barrierefreiheitsgesetz, European Accessibility Act, EAA
BFSG, einfach erklärt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act. Es gilt für bestimmte Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, und für Dienstleistungen, die nach diesem Tag für Verbraucher erbracht werden (§ 1 BFSG). Für Websites zählen vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Angebote über Websites oder Apps, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag erbracht werden.
Dazu gehören nach den Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums, wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sie wiedergibt, der Online-Verkauf und die Online-Buchung von Terminen. Eine reine Präsentationsseite, die nur informiert oder wirbt, sollte nach Einschätzung der Bundesfachstelle nicht darunter fallen, weil die individuelle Anfrage fehlen dürfte. Eine verbindliche Auslegung ist das nicht.
Für kleine Betriebe wichtig: Nach § 3 Absatz 3 BFSG gilt die Pflicht nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Ein Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als zehn Personen und erzielt entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder hat eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (§ 2 BFSG). Ob Ihr Betrieb darunter fällt, klärt Ihre Beratung.
Die Anforderungen konkretisiert die BFSG-Verordnung. Als technische Referenz nennt die Bundesfachstelle die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG verweist. Fassung 3.2.1 bezieht sich auf WCAG 2.1, Fassung 4.1.1 (seit 2. September 2026 bei ETSI veröffentlicht) auf WCAG 2.2. Dieser Text dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung, die Prüfung liegt bei Ihrer Beratung.
Worauf Sie achten sollten.
Erst klären, ob es Sie betrifft
Zwei Fragen entscheiden: Schließen Sie online Verträge mit Verbrauchern ab, und sind Sie ein Kleinstunternehmen?
Informationen bereitstellen
Wer betroffen ist, muss nach § 14 BFSG angeben, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise.
Auch Anmeldung und Bezahlung
Anmelde-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein (§ 19 BFSGV).
Norm im Blick behalten
Die Referenznorm EN 301 549 liegt seit September 2026 in neuer Fassung vor. Fragen Sie Ihren Dienstleister, welche Fassung er zugrunde legt.
Fragen.
Seit wann gilt das BFSG?
Die Pflichten gelten für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden (§ 1 BFSG). Übergangsfristen nach § 38 BFSG gibt es für bereits eingesetzte Produkte, laufende Verträge und Selbstbedienungsterminals.
Gilt das BFSG für meine Firmenwebsite?
Für eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss nach Einschätzung der Bundesfachstelle in der Regel nicht. Bieten Sie Online-Verkauf oder Terminbuchung für Verbraucher an, kann es greifen. Kleinstunternehmen sind für Dienstleistungen ausgenommen.
Was ist ein Kleinstunternehmen nach dem BFSG?
Ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, das entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro hat (§ 2 BFSG).
Verwandte Begriffe.
Barrierefreie Website
Eine barrierefreie Website lässt sich auch mit Tastatur, Screenreader oder bei Sehschwäche nutzen, weil Kontrast und Bedienung dafür gebaut sind.
UX/UI-Design
UX/UI-Design verbindet die Gestaltung der Nutzererfahrung (UX) mit der Gestaltung der Oberfläche (UI), also Ablauf und Aussehen.
Responsive Design
Responsive Design bedeutet, dass sich eine Website automatisch an die Bildschirmgröße anpasst, vom Smartphone bis zum großen Monitor.
Impressumspflicht
Die Impressumspflicht verlangt von geschäftsmäßigen Websites eine Anbieterkennzeichnung mit Name, Anschrift und Kontaktdaten nach § 5 DDG.
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), §§ 1, 2, 3, 14 und 38, abgerufen am 14.10.2026
- BFSG-Verordnung (BFSGV), § 19, abgerufen am 14.10.2026
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum BFSG, abgerufen am 14.10.2026
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Normen und Standards zum BFSG, abgerufen am 14.10.2026
- ETSI: Verzeichnis der Fassungen von EN 301 549 (4.1.1 vom 2. September 2026), abgerufen am 14.10.2026
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Leon Werner, Straubing
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